Mag.<sup>a</sup> Susanne Bauer-Rupprecht
Obfrau
David Nerici
Obfrau-Stv.
Liebe Eltern!
Hier geht es zur Webseite des Elternvereins
Aufgaben des Elternvereines
Der Elternverein
Der Elternverein (EV) ist in den Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) das einzige offizielle Vertretungsorgan der Eltern. Das Klassen- und Schulforum, wie es vom Gesetzgeber in den Pflichtschulen eingerichtet ist, gibt es in der AHS nicht. Es gibt daher auch keine rechtliche Verpflichtung zur Wahl von Klassenelternvertreter*innen. Da dennoch das Interesse von Schule und EV an Ansprechpartner*innen besteht, gibt es in den meisten Klassen auf Initiative des Klassenvorstandes oder der Eltern zwei Klassenelternvertreter*innen.
Der Schulgemeinschaftsausschuss
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist das vom Gesetzgeber eingerichtete Diskussions- und Entscheidungsgremium zu verschiedenen Bereichen des Schulbetriebes und des Lehrplanes, in dem neben dem Direktor als Vorsitzenden je drei Lehrer*innen, Schüler*innen der Oberstufe und Eltern mit Stimmrecht vertreten sind. Die Vertreter*innen der Eltern werden vom Elternverein entsandt und in der Hauptversammlung gewählt.
Bei den meisten Abstimmungen bedarf es einer einfachen Mehrheit, bei besonderen Entscheidungen (wie Änderungen an der Hausordnung) wird eine sogenannte doppelte Zweidrittel-Mehrheit benötigt. Dies bedeutet, dass sowohl insgesamt als auch in jeder einzelnen Gruppe zumindest zwei Drittel der SGA-Mitglieder dem Antrag zustimmen müssen.
Der Elternausschuss
Der Elternausschuss (EA), auch Elternvereinsausschuss genannt, besteht aus den Klassenelternvertreter*innen und dem Vorstand.
Informationsaustausch zwischen EV-Vorstand und Eltern/ Erziehungsberechtigten
Ein großes Anliegen des Elternvereinsvorstandes ist der Informations- und Meinungsaustausch zwischen dem EV und den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten. Dazu dienen folgende Foren:
- der bereits erwähnte Elternausschuss
- die Hauptversammlung des Elternvereins, in welcher der Vorstand Rechenschaft ablegt und der neue Vorstand sowie die Elternvertreter*innen im Schulgemeinschaftsausschuss gewählt und aktuelle Themen diskutiert werden
- die Homepage des Elternvereins
- aktuelle Informationen direkt über E-Mail an die Eltern
Finanzen des Elternvereins
Der EV unterstützt durch finanzielle Mittel oder persönliche Mitwirkung von Mitgliedern Projekte und Schulveranstaltungen.
Unter anderem werden die finanziellen Mittel aus Ihren Beiträgen und Spenden für folgende Aktivitäten verwendet:
- finanzielle Unterstützung bei der Neuerwerbung von Unterrichtmitteln
- größere Einzelprojekte der Schule, die sie allein aus eigenen Mitteln nicht realisieren könnte
- die finanzielle Unterstützung von Schüler*innen für Schulveranstaltungen oder Projekte
EV Vorstand
Der EV-Vorstand nimmt gerne die von Eltern oder Schüler*innen herangetragenen Vorschläge oder Probleme des Schulalltags auf und versucht, in Diskussionen mit der Direktion und den Lehrer*innen sowie gegebenenfalls über den SGA Lösungen zu finden. In Fällen von Konflikten zwischen Schule und Schüler*innen/Eltern stehen die Mitglieder des EV-Vorstandes mit Rat und Tat zur Verfügung.
Susanne Bauer-Rupprecht & David Nerici
Liebe Eltern!
Hier geht es zur Webseite des Elternvereins
Aufgaben des Elternvereines
Der Elternverein
Der Elternverein (EV) ist in den Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) das einzige offizielle Vertretungsorgan der Eltern. Das Klassen- und Schulforum, wie es vom Gesetzgeber in den Pflichtschulen eingerichtet ist, gibt es in der AHS nicht. Es gibt daher auch keine rechtliche Verpflichtung zur Wahl von Klassenelternvertreter*innen. Da dennoch das Interesse von Schule und EV an Ansprechpartner*innen besteht, gibt es in den meisten Klassen auf Initiative des Klassenvorstandes oder der Eltern zwei Klassenelternvertreter*innen.
Der Schulgemeinschaftsausschuss
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist das vom Gesetzgeber eingerichtete Diskussions- und Entscheidungsgremium zu verschiedenen Bereichen des Schulbetriebes und des Lehrplanes, in dem neben dem Direktor als Vorsitzenden je drei Lehrer*innen, Schüler*innen der Oberstufe und Eltern mit Stimmrecht vertreten sind. Die Vertreter*innen der Eltern werden vom Elternverein entsandt und in der Hauptversammlung gewählt.
Bei den meisten Abstimmungen bedarf es einer einfachen Mehrheit, bei besonderen Entscheidungen (wie Änderungen an der Hausordnung) wird eine sogenannte doppelte Zweidrittel-Mehrheit benötigt. Dies bedeutet, dass sowohl insgesamt als auch in jeder einzelnen Gruppe zumindest zwei Drittel der SGA-Mitglieder dem Antrag zustimmen müssen.
Der Elternausschuss
Der Elternausschuss (EA), auch Elternvereinsausschuss genannt, besteht aus den Klassenelternvertreter*innen und dem Vorstand. Dieser trifft sich zwei- bis dreimal im Schuljahr, um sich über das Schulleben auszutauschen bzw. Wünsche und Anliegen vorzubringen, die der Vorstand dann an die Schulleitung weiterleitet und bespricht.
Informationsaustausch zwischen EV-Vorstand und Eltern/ Erziehungsberechtigten
Ein großes Anliegen des Elternvereinsvorstandes ist der Informations- und Meinungsaustausch zwischen dem EV und den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten. Dazu dienen folgende Foren:
- der bereits erwähnte Elternausschuss
- die Hauptversammlung des Elternvereins, in welcher der Vorstand Rechenschaft ablegt und der neue Vorstand sowie die Elternvertreter*innen im Schulgemeinschaftsausschuss gewählt und aktuelle Themen diskutiert werden
- die Homepage des Elternvereins
- aktuelle Informationen direkt über E-Mail an die Eltern
Finanzen des Elternvereins
Der EV unterstützt durch finanzielle Mittel oder persönliche Mitwirkung von Mitgliedern Projekte und Schulveranstaltungen.
Unter anderem werden die finanziellen Mittel aus Ihren Beiträgen und Spenden für folgende Aktivitäten verwendet:
- finanzielle Unterstützung bei der Neuerwerbung von Unterrichtmitteln
- größere Einzelprojekte der Schule, die sie allein aus eigenen Mitteln nicht realisieren könnte
- die finanzielle Unterstützung von Schüler*innen für Schulveranstaltungen oder Projekte
EV Vorstand
Der EV-Vorstand nimmt gerne die von Eltern oder Schüler*innen herangetragenen Vorschläge oder Probleme des Schulalltags auf und versucht, in Diskussionen mit der Direktion und den Lehrer*innen sowie gegebenenfalls über den SGA Lösungen zu finden. In Fällen von Konflikten zwischen Schule und Schüler*innen/Eltern stehen die Mitglieder des EV-Vorstandes mit Rat und Tat zur Verfügung.
Kontaktadresse
Der Vorstand 2023/24
MMag.a Christine Pünner (Obfrau)
Mag.a Barbara Hagander (Obfrau-Stellvertreterin)
Mag.a Katharina Müller (Kassierin)
Claudia Brandstetter (Kassierin-Stellvertreterin)
Kathrin Umrath (Schriftführerin)
Mag.a Claudia Schwabe (Schriftführerin-Stellvertreterin)
Mag. Michael Felfernig (Rechnungsprüfer)
Daniela Bara (Rechnungsprüferin)
MMag.a Christine Pünner
Obfrau