Elternvertretung

Mag.<sup>a</sup> Susanne Bauer-Rupprecht

Obfrau

Elternvertretung

David Nerici

Obfrau-Stv.

Liebe Eltern!

 

Hier geht es zur Webseite des Elternvereins

 

Aufgaben des Elternvereines

Der Elternverein

Der Elternverein (EV) ist in den Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) das einzige offizielle Vertretungsorgan der Eltern. Das Klassen- und Schulforum, wie es vom Gesetzgeber in den Pflichtschulen eingerichtet ist, gibt es in der AHS nicht. Es gibt daher auch keine rechtliche Verpflichtung zur Wahl von Klassenelternvertreter*innen. Da dennoch das Interesse von Schule und EV an Ansprechpartner*innen besteht, gibt es in den meisten Klassen auf Initiative des Klassenvorstandes oder der Eltern zwei Klassenelternvertreter*innen.

Der Schulgemeinschaftsausschuss

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist das vom Gesetzgeber eingerichtete Diskussions- und Entscheidungsgremium zu verschiedenen Bereichen des Schulbetriebes und des Lehrplanes, in dem neben dem Direktor als Vorsitzenden je drei Lehrer*innen, Schüler*innen der Oberstufe und Eltern mit Stimmrecht vertreten sind. Die Vertreter*innen der Eltern werden vom Elternverein entsandt und in der Hauptversammlung gewählt.

Bei den meisten Abstimmungen bedarf es einer einfachen Mehrheit, bei besonderen Entscheidungen (wie Änderungen an der Hausordnung) wird eine sogenannte doppelte Zweidrittel-Mehrheit benötigt. Dies bedeutet, dass sowohl insgesamt als auch in jeder einzelnen Gruppe zumindest zwei Drittel der SGA-Mitglieder dem Antrag zustimmen müssen.

Der Elternausschuss

Der Elternausschuss (EA), auch Elternvereinsausschuss genannt, besteht aus den Klassenelternvertreter*innen und dem Vorstand.

Informationsaustausch zwischen EV-Vorstand und Eltern/ Erziehungsberechtigten

Ein großes Anliegen des Elternvereinsvorstandes ist der Informations- und Meinungsaustausch zwischen dem EV und den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten. Dazu dienen folgende Foren:

  • der bereits erwähnte Elternausschuss
  • die Hauptversammlung des Elternvereins, in welcher der Vorstand Rechenschaft ablegt und der neue Vorstand sowie die Elternvertreter*innen im Schulgemeinschaftsausschuss gewählt und aktuelle Themen diskutiert werden
  • die Homepage des Elternvereins
  • aktuelle Informationen direkt über E-Mail an die Eltern

Finanzen des Elternvereins

Der EV unterstützt durch finanzielle Mittel oder persönliche Mitwirkung von Mitgliedern Projekte und Schulveranstaltungen.

Unter anderem werden die finanziellen Mittel aus Ihren Beiträgen und Spenden für folgende Aktivitäten verwendet:

  • finanzielle Unterstützung bei der Neuerwerbung von Unterrichtmitteln
  • größere Einzelprojekte der Schule, die sie allein aus eigenen Mitteln nicht realisieren könnte
  • die finanzielle Unterstützung von Schüler*innen für Schulveranstaltungen oder Projekte

EV Vorstand

Der EV-Vorstand nimmt gerne die von Eltern oder Schüler*innen herangetragenen Vorschläge oder Probleme des Schulalltags auf und versucht, in Diskussionen mit der Direktion und den Lehrer*innen sowie gegebenenfalls über den SGA Lösungen zu finden. In Fällen von Konflikten zwischen Schule und Schüler*innen/Eltern stehen die Mitglieder des EV-Vorstandes mit Rat und Tat zur Verfügung.

Susanne Bauer-Rupprecht &  David Nerici

Liebe Eltern!

Hier geht es zur Webseite des Elternvereins

Aufgaben des Elternvereines

Der Elternverein

Der Elternverein (EV) ist in den Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) das einzige offizielle Vertretungsorgan der Eltern. Das Klassen- und Schulforum, wie es vom Gesetzgeber in den Pflichtschulen eingerichtet ist, gibt es in der AHS nicht. Es gibt daher auch keine rechtliche Verpflichtung zur Wahl von Klassenelternvertreter*innen. Da dennoch das Interesse von Schule und EV an Ansprechpartner*innen besteht, gibt es in den meisten Klassen auf Initiative des Klassenvorstandes oder der Eltern zwei Klassenelternvertreter*innen.

Der Schulgemeinschaftsausschuss

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist das vom Gesetzgeber eingerichtete Diskussions- und Entscheidungsgremium zu verschiedenen Bereichen des Schulbetriebes und des Lehrplanes, in dem neben dem Direktor als Vorsitzenden je drei Lehrer*innen, Schüler*innen der Oberstufe und Eltern mit Stimmrecht vertreten sind. Die Vertreter*innen der Eltern werden vom Elternverein entsandt und in der Hauptversammlung gewählt.

Bei den meisten Abstimmungen bedarf es einer einfachen Mehrheit, bei besonderen Entscheidungen (wie Änderungen an der Hausordnung) wird eine sogenannte doppelte Zweidrittel-Mehrheit benötigt. Dies bedeutet, dass sowohl insgesamt als auch in jeder einzelnen Gruppe zumindest zwei Drittel der SGA-Mitglieder dem Antrag zustimmen müssen.

Der Elternausschuss

Der Elternausschuss (EA), auch Elternvereinsausschuss genannt, besteht aus den Klassenelternvertreter*innen und dem Vorstand.

Informationsaustausch zwischen EV-Vorstand und Eltern/ Erziehungsberechtigten

Ein großes Anliegen des Elternvereinsvorstandes ist der Informations- und Meinungsaustausch zwischen dem EV und den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten. Dazu dienen folgende Foren:

  • der bereits erwähnte Elternausschuss
  • die Hauptversammlung des Elternvereins, in welcher der Vorstand Rechenschaft ablegt und der neue Vorstand sowie die Elternvertreter*innen im Schulgemeinschaftsausschuss gewählt und aktuelle Themen diskutiert werden
  • die Homepage des Elternvereins
  • aktuelle Informationen direkt über E-Mail an die Eltern

Finanzen des Elternvereins

Der EV unterstützt durch finanzielle Mittel oder persönliche Mitwirkung von Mitgliedern Projekte und Schulveranstaltungen.

Unter anderem werden die finanziellen Mittel aus Ihren Beiträgen und Spenden für folgende Aktivitäten verwendet:

  • finanzielle Unterstützung bei der Neuerwerbung von Unterrichtmitteln
  • größere Einzelprojekte der Schule, die sie allein aus eigenen Mitteln nicht realisieren könnte
  • die finanzielle Unterstützung von Schüler*innen für Schulveranstaltungen oder Projekte

EV Vorstand

Der EV-Vorstand nimmt gerne die von Eltern oder Schüler*innen herangetragenen Vorschläge oder Probleme des Schulalltags auf und versucht, in Diskussionen mit der Direktion und den Lehrer*innen sowie gegebenenfalls über den SGA Lösungen zu finden. In Fällen von Konflikten zwischen Schule und Schüler*innen/Eltern stehen die Mitglieder des EV-Vorstandes mit Rat und Tat zur Verfügung.

Susanne Bauer-Rupprecht

EVV 2023 24

Der Vorstand 2023/24

Mag.a Susanne Bauer-Rupprecht
Mag.a Christine Pünner
Mag. Martin Placek
Mag.a Katharina Müller
Kathrin Umrath
Mag.a Claudia Schwabe
Mag.a Barbara Hagander
Mag. Michael Felfernig

Mag.a Susanne Bauer-Rupprecht

Mag.a Susanne Bauer-Rupprecht

Obfrau